Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments)
Mit tiefer Bestürzung nahmen wir die Empfehlung und Begründungen des Bundesrates vom 26. März 2021 bezüglich der Einführung einer gesetzlichen Lizenz mit der Wirkung einer „Zwangslizenz“ zum E-Lending zur Kenntnis, sowie den darauf erfolgten „Prüfungsauftrag“ seitens des Bundeskabinetts vor Ostern.
E-Book-Ausleihe: Protest gegen die Einführung eines neuen § 42b im UrhG