INHALTSÜBERSICHT
Die negativen Folgen der Covid-19 Krise und ihrer Maßnahmen werden für den gesamten Buchsektor Deutschlands und Europas und insbesondere für Autoren und Übersetzerinnen als sehr schwerwiegend eingeschätzt*. Dieses Entwurfspapier gibt einen kurzen Überblick über Erwerbssituation, Krisen-Folgen und stellt zwölf Maßnahmen zur direkten und indirekten Unterstützung von Autorinnen und Übersetzern vor.
Zur grundsätzlichen Einkommenslage und Erwerbssituation der Autorinnen und Autorinnen sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Nur sehr wenige hauptberufliche Autoren und Autorinnen bestreiten ihr Volleinkommen allein vom Verkauf ihrer Werke. Die meisten hauptberuflich tätigen Schreibenden verfügen über mehrdimensionale Einkommensfelder wie Lektorat, Lehr- und Kurs-Veranstaltungen, Moderation von Panels und Veranstaltungen, Vorträge und Lesungen, die Leitung eines Buchclubs oder Schreibzirkels für alle Altersgruppen, Amateure oder Profis, Kinder oder Erwachsene.Derzeitige und zu erwartende Verluste
Die Krise trifft Autoren und Autorinnen zunächst unmittelbar und sichtbar mit dem Ausfall abgesagter Veranstaltungsformate bis Ende September, oft auch für den Rest des Jahres. Diese Ausweitung resultiert aus dem Verzicht auf wirtschaftliche Risiken durch Veranstaltungen, hier zuerst von zumeist privatwirtschaftlichen geführten Veranstaltungsorten (inhabergeführte Buchläden z.B.), auf denen sich das Gros der Literaturvermittlung abspielt. Diese können aufgrund der sanitären Schutzmaßnahmen keine kostendeckende Veranstaltung mehr durchführen, und konnten durch den Einbruch im Kaufmarkt – ein Verlust von einer halben Milliarde Euro Umsatz in den sechs Krisenwochen laut Börsenverein – keine Rücklagen für Veranstaltungskosten, inkl. Honorar und Reisekosten für AutorInnen bilden. Insgesamt sind auch sogenannte „Ausfallhonorare“ selten. In geringerem Maße sind auch ÜbersetzerInnen betroffenen, die selbst Veranstaltungen kuratieren, moderieren, gestalten, Vorträge halten, Workshops leiten und Seminare geben.Bundeshilfen: warum diese für FreiberuflerInnen im Wortbereich nicht funktionieren
Nun fallen Autorinnen und Übersetzer aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit durch das nationale Hilfsprogramm; es scheitert hier an dem Wort Betriebsausgaben. Auch ist der Begriff „Solo-Selbständige“ unzutreffend. Die Unterscheidung von freiberuflicher und gewerblich selbständiger Tätigkeit liegt zunächst in der Hand der Finanzbehörden, die laut EstG §18 unterscheiden zwischen freiberuflicher selbständiger Tätigkeit, und gewerblicher selbständiger Tätigkeit. Zu den Freiberuflichen Berufen gehören laut Gesetz u.a. Schriftsteller, Schauspielerinnen, Journalisten, Übersetzerinnen. Sie alle eint, dass ihre betrieblich aufgewendeten Ausgaben übersichtlich sind (anteilig Telefonie, Porto, Webseiten, gelegentlich Eigenwerbung) – ihre Honorare fließen 1:1 in die Führung des Lebens. Sie haben keine Dienstwagen, Betriebsstätten, hohe laufenden Fremdkosten oder gar alle ein eigenes Zimmer. Diese Besonderheit wurde nur von wenigen Ländern erkannt und durch kleinteilige und niedrigschwellige Landeshilfen berücksichtigt.HILFSMASSNAHMEN UND KONJUNKTURPROGRAMME FÜR AUTORINNEN UND ÜBERSETZER
Das am 3.6.2020 vorgestellte „Zukunftspaket“ sieht eine Milliarde Euro für den sogenannten „Neustart Kultur“ vor (Siehe: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur), davon rund 30 Millionen Euro für weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene. Weitere Maßnahmen sind Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, Förderung alternativer, auch digitaler Angebote sowie Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte.